Bewertungsgrundsätze für den Gevelsberger Kirmeszug
Das Präsidium des Gevelsberger Kirmesvereins. e.V. bestellt gemäß §8 der Satzung des Kirmesvereins die Mitglieder des Bewertungsausschusses (nachfolgend BWA). Um Funktions- und Beschlussfähigkeit (Bewertung) des BWA sicherzustellen, sollte dieser aus 14 Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden, bestehen. Die Mitglieder des BWA wählen den Vorsitzenden des BWA aus den eigenen Reihen.
Bewertungsgrundsätze/Bewertungsrichtlinien
Die Bewertung wird mittels Bewertungsbögen vorgenommen, die dem BWA vom Vorstand des Gevelsberger Kirmesvereins e.V. zur Verfügung gestellt werden. Der Vorsitzende des BWA nimmt nicht an der Bewertung des Gevelsberger Kirmeszuges teil. Er füllt keine Bewertungsbögen aus. Die Wagengruppen, Fußgruppen, Einzelgänger, Frauengruppen, Jugend- und Kindergruppen sind in den Bewertungsbögen jeweils getrennt zu bewerten. Dies gilt jedoch nicht, wenn Gruppen zusammengehören, mithin also darstellerisch eine Einheit bilden.
Wesentliche Bewertungsrichtlinien für die Bewertung sind:
- Idee: dabei sind die jeweilige Aktualität und Ortsbezogenheit der Darstellung zu berücksichtigen.
- Ausführung der Idee
- Benehmen und Wirkung im Zuge
Für jedes dieser unter 1 bis 3 genannten Kriterien hat der Bewerter bis zu 10 Punktstimmen zu vergeben, insgesamt also höchsten 30 Punktstimmen. Jedoch ist die Vergabe der Punktstimmen ohne Aufteilung nach den einzelnen Kriterien pro Gruppe (Wagengruppe, Einzelgänger, Fußgruppe, Frauengruppe, Jugend/Kindergruppe) in einer Summe freigestellt. In diesem Falle ist die Gesamtpunktzahl lediglich in Spalte IV „Gesamtwert“ auszuweisen.
Eine Stunde nach Beendigung des Kirmesfestzuges übergeben die Bewerter ihren ausgefüllten Bewertungsbogen an den 1. Vorsitzenden des BWA in einem verschlossenen, ungekennzeichneten Umschlag. Der BWA-Vorsitzende ermittelt mit Hilfe des Schriftführers die den einzelnen Gruppen zuerkannten Gesamtpunkte unter Berücksichtigung des Abzugs der jeweils höchsten und niedrigsten Punktstimmen.
Erhalten mehrere Gruppen die gleiche Punktzahl, entscheidet das Los über die Reihenfolge der Preise. Ggf. muss hier eine Aufteilung vorgenommen werden. Die Gruppen mit der gleichen Punktzahl erhalten jedoch denselben Platz. Vor Bekanntgabe der Bewertung ist die Vergabe der Sonderpreise durch die Bewerter (ohne den Vorsitzenden und die bei der Ermittlung der Bewertung Beteiligten) durch Vorschlag, Diskussion und nachfolgende Abstimmung per Handzeichen zu ermitteln. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Pokale die keine (ewigen) Wanderpokale sind und dreimal hintereinander gewonnen wurden, dürfen behalten werden. Über den Ablauf und die Ergebnisse der Bewertung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist vom BWA-Vorsitzenden und allen Bewerten zu unterschreiben.
Die Niederschrift und eine auf digitalem Datenträger gespeicherte Kopie ist dem geschäftsführenden Vorstand des Gevelsberger Kirmesvereins e.V., welcher als Gast anwesend ist, zur Aktenlage und zur Information der Presse zu übergeben. Alle sonstigen Bewertungsunterlagen sind zu vernichten.
(Stand: 05/2024)