Bewertungsgrundsätze für den Gevelsberger Kirmeszug

Die Bewertung wird mittels Bewertungsbögen vorgenommen, die dem BWA vom Vorstand des Gevelsberger Kirmesvereins e.V. zur Verfügung gestellt werden. Der Vorsitzende des BWA nimmt nicht an der Bewertung des Gevelsberger Kirmeszuges teil. Er füllt keine Bewertungsbögen aus.

  1. Idee: dabei sind die jeweilige Aktualität und Ortsbezogenheit der Darstellung zu berücksichtigen.
  2. Ausführung und Idee
  3. Benehmen und Wirkung im Zuge

Für jedes dieser unter 1 bis 3 genannten Kriterien hat der Bewerter bis zu 10 Punktstimmen zu vergeben, insgesamt also höchsten 30 Punktstimmen. Jedoch ist die Vergabe der Punkstimmen ohne Aufteilung nach den einzelnen Kriterien pro Gruppe (Wagengruppe, Einzelgänger, Fußgruppe, Frauengruppe, Jugend/Kindergruppe) in einer Summe freigestellt. In diesem Falle ist die Gesamtpunktzahl lediglich in Spalte IV „Gesamtwert“ auszuweisen.

Eine Stunde nach Beendigung des Kirmesfestzuges übergeben die Bewerter ihren ausgefüllten Bewertungsbogen an den 1. Vorsitzenden des BWA in einem verschlossenen, ungekennzeichneten Umschlag. Aus allen abgegebenen Umschlägen werden die für die Bewertung notwendigen 9 Umschläge nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Der BWA-Vorsitzende ermittelt mit Hilfe des Schriftführers die den einzelnen Gruppen zuerkannten Gesamtpunkte unter Berücksichtigung des Abzugs der jeweils höchsten und niedrigsten Punktstimmen. Somit ist zur Ermittlung der Reihenfolge der Gewinner von den verbleibenden 7 Bewertungsergebnissen auszugehen.

Erhalten mehrere Gruppen die gleiche Punktzahl, entscheidet das Los über die Reihenfolge der Preise. Ggf. muß hier eine Aufteilung vorgenommen werden. Die Gruppen mit der gleichen Punktzahl erhalten jedoch denselben Platz. Vor Bekanntgabe der Bewertung ist die Vergabe der Sonderpreise durch die Bewerter (ohne den Vorsitzenden und die bei der Ermittlung der Bewertung Beteiligten) durch Vorschlag, Diskussion und nachfolgende Abstimmung per Handzeichen zu ermitteln. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Pokale die keine (ewigen) Wanderpokale sind und dreimal in Folge hintereinander gewonnen wurden, dürfen behalten werden. Über den Ablauf und die Ergebnisse der Bewertung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist vom BWA- Vorsitzenden und allen Bewerten zu unterschreiben. Die Niederschrift und eine auf Diskette oder CD ROM gespeicherte Kopie ist dem geschäftsführenden Vorstand des Gevelsberger Kirmesvereins, welcher als Gast anwesend ist, zur Aktenlage und zur Information der Presse zu übergeben. Alle sonstigen Bewertungsunterlagen, einschließlich der ungeöffneten Umschläge, sind zu vernichten.

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